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Material für den Pädagogikunterricht

'Jugend' und 'Kinder' in der Gesetzgebung und Rechtsprechung

2003 gab es 9,6 Mio. Jugendliche und Heranwachsende in Deutschland.
Davon standen etwa 150.000 (1,56 Prozent) vor dem Jugendrichter. Bei einem Drittel dieser Gruppe wurde das Verfahren eingestellt. In gut der Hälfte wurden Zuchtmittel verhängt. In 7 Prozent bekamen die Jugendlichen und Heranwachsenden eine Jugendstrafe mit Bewährung. In 4,4 Prozent bekamen die Jugendlichen und Heranwachsenden eine Jugendstrafe ohne Bewährung. Von den Verurteilten wurde etwa ein Drittel innerhalb von vier Jahren nach der Entlassung rückfällig.


Schluss aus dem gesamten Befund: Was die Jugend tun soll, darf und muss und was sie einfach von sich aus tut, ist heute in Deutschland ziemlich komplett verrechtlicht. Die "Gefährdung des Kindeswohls" z.B. richtet sich nicht einfach danach, was das Kind denn nun gerne hätte, sondern danach, ob die Pflicht zur Erziehung und Pflege des Kindes etwa nach § 1626 und 1631 BGB und mit den Werten, wie sie in Art. 7 der NRW-Verfassung stehen, nachhaltig in Frage steht. - Und andersherum: Bekanntlich können Kinder und Jugendliche jahrelang in vermüllten Wohnungen leben, ohne dass das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht.