Material für den Pädagogikunterricht
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Bildungspolitik - ein Glossar
- Allokation: die Zuteilung von Berufschancen; tatsächlich ist es eher die Verweigerung von Berufschancen, denn mit Abitur wird man nicht unbedingt Zahnarzt, aber mit Hauptschulabschluss garantiert nicht; siehe auch → Chancengleichheit, → Funktionen von Schule
- Bildung: → Humboldt, → Ziele
- Bildungskatastrophe: Kritik an der Effektivität (→ Humankapital) und an der → sozialen Selektion des Bildungssystems der Nachkriegszeit, zu Beginn der 60er Jahre (→ Sputnik-Schock) und noch einmal nach der → PISA-Studie von 2000.
- Bildungspolitik: die Politik, die sich mit Bildung befasst, mit Schulformen (auch Universitäten), mit den Kosten für Personal und Ausstattung, mit den Erwartungen der Wirtschaft und der Politik selbst; → PISA, → Humankapital
- Bildungsreform: bildungspolitische Maßnahmen in den 70 und 80er Jahren (→ Gesamtschulen, reformierte gymnasiale Oberstufe) als Konsequenz aus den Warnungen vor einer → Bildungskatastrophe
- Chancengleichheit: Dies ist im Kern die Position der Gewerkschaften und von Teilen der SPD: Kinder werden durch gesellschaftliche Verhältnisse verschieden stark gefördert oder benachteiligt und das ist schlecht so; daher muss ein Schulsystem durch möglichst späte → Differenzierung Lerndefizite zurückdrängen. Konsequenz wäre die Abschaffung der → Hauptschule und die Errichtung von → Gesamtschulen.
- Chancengerechtigkeit: Dies ist im Kern eine eher konservativ orientierte Position: Kinder haben (von Natur aus) unterschiedliche Begabungen und das ist gut so; daher muss ein Schulsystem durch große Differenzierung diesen Begabungsunterschieden gerecht werden, also z.B. auch durchaus früh differenzieren; in den 70er Jahren folgte daraus eine Kritik an → Gesamtschulen.
- Curriculum: lat. Lehrplan; pl.: Curricula
- Differenzierung: Die Auftrennung der Schulformen nach der Grundschule; siehe → dreigliedriges Schulsystem.
- dreigliedriges Schulsystem: die Einteilung der weiterführenden Schulformen in → Hauptschule, Realschule, Gymnasium; das d., eingeführt 1920, geht letztlich zurück auf eine Vorstellung von ständischer Gesellschaft zur Jahrhundertwende (Hauptschule für ungelernte Arbeiter, Realschule für Handwerker, Gymnasium für Akademiker). Die → Gesamtschulen werden bei der Rede vom d. ignoriert.
- duales (Bildungs-)System: die Kombination von praktischer Berufsausbildung und Berufsschule; eine Besonderheit Deutschlands.
- Durchlässigkeit: Schüler können zwischen Schulformen wechseln oder nach einem Abschluss an der → Hauptschule noch auf dem Gymnasium weiterarbeiten; wie durchlässig das deutsche Schulsystem tatsächlich ist (→ soziale Selektion), darüber wird gestritten (→ PISA).
- föderalistisches (auch: föderales) System: Bildungspolitik ist wegen der Erfahrungen des NS Ländersache, es gibt keinen Bundes-Schulminister.
- Funktionen von Schule: → Allokation, → Identitätsbildung (Personalisation), → Qualifikation, → Selektion, → Sozialisation.
- Gesamtschule: ein Ergebnis der Bildungsreformen der 60er und 70er Jahre; sie gehen zurück auf Empfehlungen von Bildungsexperten, wie die → Bildungskatastrophe abgewendet werden kann; siehe auch → soziale Selektion.
- Gesetze: Maßgeblich ist hier das Grundgesetz von 1949, Artikel 7: "(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. […] (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen.[...]" → föderale Struktur des Bildungssystems
- Hauptschulen: eine der Säulen des → dreigliedrigen Schulsystems; die H. ist Nachfolger der Volksschulen, Abschluss zunächst nach der 8. Klasse, in den 70er Jahren dann bis zur 10. Klasse ausgeweitet. Beachte die Hervorhebung, die im Wort eigentlich intendiert war. In einigen neuen Bundesländern gibt es die H. nicht mehr. 2002 wurde die H. bundesweit von knapp 23% der 13-Jährigen besucht (33% gingen aufs Gymnasium). Siehe auch → Chancengleichheit, → soziale Selektion.
- Humankapital: Kompetenzen und Bildung, die nützlich sind für die wirtschaftliche Verwertung - und dann auch für das Individuum; dies ist eine → bildungspolitische Perspektive, vor allem der OECD.
- Humboldt, Wilhelm: um 1800; auf H. beziehen sich immer noch Definitionen von Bildung und nach Wilhelm und seinem Bruder Alexander H. sind Gymnasien und Hochschulen benannt. Der Humboldtsche Bildungsbegriff: "Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnungen und des Charakters, die keinem fehlen darf. Jeder ist offenbar nur dann ein guter Handwerker, Kaufmann, Soldat und Geschäftsmann, wenn er an sich und ohne Hinsicht auf seinen besonderen Beruf ein guter, anständiger, seinem Stande nach aufgeklärter Mensch und Bürger ist." Bildung der Gesinnung und des Charakters definiert er als " …die Anregung aller Kräfte des Menschen, damit diese sich über die Aneignung der Welt entfalten und zu einer sich selbst bestimmenden Individualität und Persönlichkeit führen" (H. 1809). Erst auf dieser Grundlage solle dann die Ausbildung zu einem spezifischen Beruf erfolgen. Bildung gehe also über Ausbildung hinaus, bedeute auch Charakterbildung, Moral - und zwar die der Aufklärung: Emanzipation aus selbstverschuldeter Unmündigkeit; Zweck sei dann in diesem Sinne Individualität.
- Identitätsbildung: siehe → Humboldt, siehe auch → Ziele.
- KMK, Kultusministerkonferenz: Begründung ist das → föderalistische System; die KMK entscheidet einstimmig
- Legitimation: siehe hier → Ziele.
- PISA: Program for International Student Assessment - Programm zur internationalen Schülerbewertung; betrieben von der OECD (Organisation der Industrieländer), zuerst 2000; ein Test der alltags- und berufsrelevanten Kenntnisse für 15-Jährige. Untersucht werden alle drei Jahre Lesekompetenz, mathematische Kompetenz und naturwissenschaftliche Grundbildung, insgesamt "literacy" genannt. Erstaunen löste bei der ersten PISA-Studie die Platzierung der getesteten Schüler aus Deutschland im hinteren Drittel der beteiligten Länder aus. Dem sog. "PISA-Schock" folgte eine Welle an Änderungen im Schulsystem (in NRW): Lernstandserhebungen in Klasse 8, Zehner-Abschlussprüfung, Neufassung der Lehrpläne, Zentralabitur. PISA machte in mehreren Durchgängen die → soziale Selektion in Deutschland deutlich.
- Qualifikation: Wissensvermittlung, definiert in Schulformen (→ dreigliedriges Schulsystem), Lehrplänen (Curricula), Prüfungsordnungen; manche Bildungstheoretiker rechnen auch Kompetenzen im Privatleben und in gesellschaftlichen Funktionen hinzu, so dass Q. dann mit Bildung allgemein verschwimmt (→ Humboldt).
- Selektion: eine der Hauptfunktionen und Kritikpunkte von Schule; S. bedeutet hier die Zuteilung oder Verweigerung von beruflichen Chancen durch Notengebung und Schulabschlüsse. → Funktionen von Schule.
- soziale Selektion: der Zusammenhang zwischen sozialem Milieu der Eltern und der Bildungskarriere ihrer Kinder; dies ist eine Kritik der OECD nach den → PISA-Studien; ein enger Zusammenhang widerspricht dem Ideal der → Chancengleichheit und → Chancengerechtigkeit.
- Sozialisation: Vermittlung von gesellschaftlich erwünschten Kompetenzen, vergleiche die Entwicklungsaufgaben von Hurrelmann.
- Sputnik-Schock: Ende der 50er Jahre schoss die UdSSR den ersten Satelliten ins Weltall; Folge war in der Stimmung des Kalten Krieges die Angst des Westens, technologisch zurückzufallen. Folge davon wiederum war die Feststellung einer → Bildungskatastrophe und der → Bildungsreform.
- Ziele: auch Persönlichkeitsbildung, Bildung, Charakterbildung, Legitimation, Moral; hierzu der Anfang des Schulordnungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1952:
§ 1 (1) Schulen sind Stätten der Erziehung und des Unterrichts.
(2) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geiste der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit zur Duldsamkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, in Liebe zu Volk und Heimat, zur Völkergemeinschaft und Friedensgesinnung.
(3) Die Schule hat die Aufgabe, die Jugend auf der Grundlage des abendländischen Kulturgutes und deutschen Bildungserbes in lebendiger Beziehung zu der wirtschaftlichen und sozialen Wirklichkeit sittlich, geistig und körperlich zu bilden und ihr das für Leben und Arbeit erforderliche Wissen und Können zu vermitteln.
(4) Die Jugend soll fähig und bereit werden, sich im Dienste an der Gemeinschaft in Familie und Beruf in Volk und Staat zu bewähren. In allen Schulen ist Staatsbürgerkunde Lehrgegenstand und staatsbürgerliche Erziehung verpflichtende Aufgabe. Unterricht und Gemeinschaftsleben der Schule sind so zu gestalten, daß sie zu tätiger und verständnisvoller Anteilnahme am öffentlichen Leben vorbereiten.
(5) In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte.
§ 3 (1) …(2) Die Schulträger sind verpflichtet, für ausreichenden und würdigen Schulraum zu sorgen. (3) Einer gesunden körperlichen Entwicklung der Jugend und dem Ausbau der schulärztlichen Betreuung in allen Schulen ist besondere Sorgfalt zu widmen.
© Michael Kraus, Dezember 2011