Material für den Pädagogikunterricht
'Jugend' im Brockhaus 2002
Jugend, im alltäglichen Sprachgebrauch ein bestimmter Lebensabschnitt oder ein gruppenspezifisches Verhaltensmuster dieser Phase, auch die jeweilige Generation in diesem Lebensalter. Die einzelnen Wissenschaften, die sich mit der Jugend befassen, bemühen sich um engere, möglichst praktikable Begriffsbestimmungen. So gelten im Recht der Bundesrepublik Deutschland die 14- bis 17-Jährigen als Jugendliche im eigentlichen Sinn, die 18- bis 20-Jährigen als Heranwachsende. Außerdem gibt es den Begriff der Teilreife, so z.B. die eingeschränkte Religionsmündigkeit mit 12 Jahren oder die Möglichkeit der Anwendung des Jugendstrafrechts bis zum Alter von 24 Jahren.
In Medizin und Biologie bezeichnet Jugend entweder die Phase zwischen Geburt und Erwachsensein oder zwischen Pubertät und Erwachsensein. In der Psychologie wird das Jugendalter, das mit der Ausbildung einer spezifischen Identität seinen Abschluss findet, im Allgemeinen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr, individuell auch bis ins 22. Lebensjahr angesetzt. Die Soziologie betrachtet Jugend als eine Lebensperiode, in welcher der Mensch zwar nicht mehr als Kind angesehen wird, den Status und die Rollen beziehungsweise Funktionen eines Erwachsenen aber auch noch nicht vollständig zuerkannt bekommt. In Marktforschung und Politik wird mit Jugend meist die Altersgruppe der bis 25-Jährigen bezeichnet.
Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts lässt sich in den industrialisierten Ländern in Europa und Nordamerika feststellen, dass der Beginn der biologischen Reifeprozesse immer früher einsetzt, mit der Folge, dass sich die Grenze des Jugendalters nach unten verschiebt; zugleich wird der Eintritt in die Berufs- und Erwachsenenwelt aufgrund verlängerter Bildungsgänge und Berufsvorbereitungszeiten, aber auch aufgrund der sich unter Umständen anschließenden Arbeitslosigkeit oder Umschulung verzögert, da sich die in Abhängigkeit (z.B. von den Eltern) verbrachte Lebensspanne verlängert.